Allgemein

Umsatzsteuer für Unternehmer

Umsatzsteuer wird auf fast alle im Inland erwirtschafteten Umsätze erhoben. Sie wird vom Verbraucher über den Umweg des Unternehmens gezahlt und gehört daher zu den indirekten Steuern.

Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer?

Grundsätzlich haben die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer die selbe Bedeutung. Durch den Vorsteuerabzug hat der Unternehnmer aber das Recht, von seiner Umsatzsteuerschuld die an Vorunternehmer oder Eingangszollstellen bzw. Finanzämter entrichtete Umsatzsteuer (sog. Vorsteuer) abzuziehen. Schlussendlich wird durch Vorsteuerabzug bei den Unternehmen letztlich nur der im eigenen Unternehmen geschaffene „Mehrwert“ besteuert.

Die für die Vorleistungen entrichtete Umsatzsteuer (Vorsteuer) kann von der Steuerschuld also regelmäßig abgezogen bzw. erstatt werden. Plumpes Beispiel: Ansonsten würde bei einer Produktionskette über fünf Unternehmen im fertigen Endprodukt die Umsatzsteuer auch fünf Mal enthalten sein.

Warum Umsatzsteuer, obwohl keine Unternehmenssteuer?

Eine Unternehmenssteuer ist die Umsatzsteuer genau genommen nicht: Sie wird vom Verbraucher über den Umweg des Unternehmens gezahlt und gehört daher zu den indirekten Steuern, letztlich getragen von den Endverbrauchern. Für umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Unternehmer macht die Steuer aber dennoch eine Menge Arbeit. Ob du willst oder nicht, musst du nämlich die Aufgaben des Steuereintreibers übernehmen und hast auch noch das Risiko für Fehler beim Inkasso.

Die Umsatzsteuer-Sätze


In Deutschland beträgt der Umsatzsteuersatz gem. § 12 Umsatzsteuergesetz 19 Prozent. Damit leigt Deutschland im unteren EU-Vergleich. Günstiger sind Luxemburg (17%) und Malta (18%). Spitzenreiter ist Ungarn mit 27%.
Auf bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen (z.B. Lebensmittel) ermäßigt sich dieser Satz auf 7 Prozent.

Folgende Waren können unter die Ermäßigung fallen:
Tiere
Lebensmittel
Früchte und Nüsse
Kaffe, Tee, Mate und Gewürze
Bücher
Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
Kunstgegenstände
Sammlungsstücke
Keine Regeln ohne Ausnahme: Gem. § 24 UStG Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, von 5,5 bzw. 10,7 %. Nach § 23 UStG noch Durchschnittssteuersätze aus den beiden Steuersätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie bestimmte Unternehmen und Körperschaften.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Jedes Unternehmen in Deutschland ist grundsätzlich zur Erhebung von Umsatzsteuer verpflichtet. Die Umsatzsteuer schlägt der Unternehmer bei der Rechnungsstellung auf seine Leistungen auf. Die so vereinnahmte Steuer müssen Unternehmen dann an das Finanzamt abführen. Hierfür gibt es die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung: Beträgt die Steuerschuld eines Unternehmens mehr als 7.500 Euro jährlich, werden Umsatzsteuervorauszahlungen monatlich fällig. Wichtig: Zusätzlich gilt das auch bei geringerer Steuerschuld in den ersten zwei Jahren der Gründung.

Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung: Ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abgeben müssen Unternehmer, deren Steuerschuld im vorherigen Jahr unter 7.500 Euro, aber über 1.001 Euro betragen hat.

Bei weniger als 1.000€ Steuerschuld ist regelmäßig keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig.

Umsatzsteuer Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldung mit faktura.work

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