Konjunkturpaket: Mehrwertsteuersenkung und was das für Unternehmer bedeutet

4. Juni 2020 in Allgemein



Konjunkturpaket: Mehrwertsteuersenkung und was das für Unternehmer bedeutet

Die Spitzen der großen Koalition haben sich nach zähen Verhandlungen auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket geeinigt, um die durch die Corona-Pandemie gebeutelte Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Überrascht hat in diesem Zusammenhang vor allem die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer solle vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden, um den privaten Konsum zu stärken. Der ermäßigte Satz werde von sieben auf fünf Prozent reduziert.

Was bedeutet die Senkung der Mehrwertsteuer für Unternehmer?

Eine Unternehmenssteuer ist die Umsatzsteuer genau genommen nicht: Sie wird vom Verbraucher über den Umweg des Unternehmens gezahlt und gehört daher zu den indirekten Steuern, letztlich getragen von den Endverbrauchern. Genau hier erwartet die Regierung eine Stärkung des Konsums. Das setzt natürlich gerade bei der Nennung von Bruttopreisen wie im B2C Geschäft üblich die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung durch die Unternehmen an die Verbraucher voraus.

Bedeutung der Mehrwertsteuersenkung für Lieferungen und Leistungen an Unternehmen (B2B)

Die für die Vorleistungen entrichtete Umsatzsteuer (Vorsteuer) kann von der Steuerschuld regelmäßig abgezogen bzw. erstatt werden. Das bedeutet, dass für B2B Kunden hauptsächlich der Netto-Preis interessant ist. Die gezahlte Vorsteuer wird im Regelfall so oder so vom Finanzamt abgezogen bzw. erstattet. Ob es sich hierbei um 16% oder 19% handelt dürfte für die meisten Unternehmen begrenzt relevant sein.

Bedeutung der Mehrwertsteuersenkung für Lieferungen und Leistungen an private Endverbraucher (B2C)

Sofern die Netto-Preise nicht erhöht werden, wird die Mehrwersteuersenkung auch zu einer Preissenkung für die privaten Endverbraucher führen. Ob das regelmäßig der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.

Da für den privaten Endverbraucher hauptsächlich die Brutto-Preise von Relevanz sind, bietet sich für Unternehmen hier die Möglichkeit, bei gleichbleibenden Brutto-Preisen höhere Netto-Preise zu erzielen.

Entstehender Aufwand für Unternehmen durch die Mehrwertsteuersenkung

Die Mehrwertsteuer-Senkung bedeutet für Unternehmen leider nicht immer nur Positives. Gerade in Verbindung mit der nur temporären Einführung stehen der Senkung der Mehrwertsteuer auch einige Aufwände gegenüber: Die niedrigeren Sätze müssen in der Buchhaltung berücksichtigt werden. Das wirft einige Fragen auf. Diese können beispielsweise sein:

  • Unterstützt die verwendete Software dies?
  • Unterstützen z.B. vorhandene Kassengeräte die niedrigeren Umsatzsteuersätze?
  • Ergeben sich Änderungen an der Umsatzsteuervoranmeldung?
  • Unterstützt die Software mit deren Hilfe die Umsatzsteuervoranmeldung erzeugt wird die abweichenden Steuersätze?

Das war so auch schon bei der Senkung der Mehrwersteuer für Speisen in der Gastronomie der Fall. Diese gilt nicht für Getränke. So hat ein einziger Restaurantbesuch unterschiedliche Steuersätze. Weitergeführt gilt das auch für Veranstaltung die Speisen und Getränke beinhalten.

Das alles führt zu Aufwand in Buchhaltung, Software und potenziell auch Geräten (z.B. Kassensystemen). Dieser ist auch zu tragen, wenn die Mehrwertsteuersenkung wie z.B. für Leistungen an Unternehmen mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht unbedingt Vorteile für den Kunden hat.

Die ermäßigten Steuersätze können in faktura.work jederzeit manuell erstellt werden. Unabhängig davon werden wir die Steuersätze noch im Juni per Update bereitstellen. Weitere Anpassungen wie z.B. am XML-Export der Umsatzsteurvoranmeldung werden folgen.