Anlagevermögen: Grundlagen zum Anlagevermögen

Häufig fällt der Begriff „Anlagevermögen“ in Verbindung mit Wörtern wie „Abschreibungen“ und hinterlässt erstmal Unklarheiten. In diesem Artikel gehen wir auf das Anlagevermögen als solches, die Abgrenzung zum Umlaufvermögen und kurz auf Abnutzung und Abschreibungen ein.

Inhalt:

Anlagevermögen. Was ist das?

Das Anlagevermögen ist der Teil des Vermögens, der über einen längeren Zeitraum im Unternehmen verbleibt und dem Geschäftsbetrieb somit dauerhaft dient. Es kann sich hierbei beispielsweise um Maschinen, Kraftfahrzeuge oder Grundstücke handeln.

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen bleibt regelmäßig nur kurze Zeit im Unternehmen. Hierunter fallen zum Beispiel Bankguthaben, Rohstoffe oder Waren. Interessant: Kraftfahrzeuge können bei einem Autohändler als Waren unter das Umlaufvermögen fallen, ein Firmen-PKW zur Nutzung durch einen Mitarbeiter unter das Anlagevermögen.

Anlagevermögen und Umlaufvermögen bilden gemeinsam das Gesamtvermögen eines Unternehmens.

Unterliederung des Anlagevermögens

Das Anlagevermögen wird nach § 266 HGB unter Aktiva auf der linken Seite der Bilanz abgebildet. Hierzu zählen:

Immaterielle vermögensgegenstände

Hierunter können der Firmenwert, Konzessionen, Kontingente, Erfindungen und Rechte wie Patente oder Lizenzen fallen.

Sachanlagen

Hierunter fallen Dinge wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Geschäftsaustattung, Fahrzeuge

Finanzanlagen

Hierunter fallen z.B. Anleihen oder Wertpapiere. Wichtig: Das klassische Bankguthaben zählt zum Umlaufvermögen.

Warum wird abnutzbares Anlagevermögen langsam abgeschrieben und nicht sofort vollständig als Aufwand verbucht?

Vergleichen wir Folgendes: Kauf einer Maschine mit den Kosten für die Reinigung der Büroräume.

Bei sonstigen betrieblichen Aufwendungen wie z.B. Reinigungsleistungen steht erstmal kein Zugang im Anlagevermögen gegenüber. D.h. dem aus dem Umlaufvermögen ausgegebene Geld steht erstmal kein verbuchbarer Zugang an Vermögen gegenüber.

Anders verhält sich das bei der Maschine: Dem Abgang des Geldes steht ein Zugang der Maschine gegenüber. Diese Maschine wird über einen längeren Zeitraum genutzt werden und daher ihren Wert nicht vollständig mit der Anschaffung verlieren. Um diese Abnutzung abzubilden, gibt es die Abschreibung nach AfA (Absetzung für Abnutzung).

Eine Maschine wird nicht sofort vollständig als Aufwand verbucht. Der Wert dieser nimmt nur langsam ab, da sie gegebenenfalls über viele Jahre ihren Dienst leisten kann.

Abnutzbares Anlagevermögen und nicht abnutzbares Anlagevermögen

Um das Anlagevermögen korrekt buchen zu können, muss unterschieden werden, ob das Anlagevermögen der Abnutzung unterliegt oder nicht.

Abnutzbares Anlagevermögen – Abschreibung nach AfA: Wie die oben genannte Maschine verlieren viele Vermögensgegenstände im Laufe der Zeit und der damit verbundenen Nutzung an Wert. Ein zwei Jahre altes Auto kann so natürlich regelmäßig nicht mehr mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden.

Hier greift die Abschreibung nach AfA (Absetzung für Abnutzung). Mit dieser wird die Anlage Schritt für Schritt über die übliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Informationen zur betriebsgewähnlichen Nutzungsdauer finden sich in den AfA Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Nicht abbnutzbares Anlagevermögen: Es gibt aber auch Vermögensgegenstände, bei denen davon ausgegangen wird, dass sich diese nicht abnutzen. So verlieren beispielsweise Grundstücke in der Regel durch Nutzung nicht an Wert oder aber auch Finanzanlagen wie z.B. Wertpapiere.

Wie lange wird abgeschrieben? Die amtliche Afa-Tabelle

Der Zeit, über welche die Abschreibung erfolgt, kommt eine entscheidende Bedeutung zu. So könnten durch eine zu kurze Abschreibung der Gewinn gedrückt und in der Folge Steuern unzulässig gespart werden. Aber auch durch eine zu lange Abschreibung könnte ein Unternehmensvermögen dargestellt werden, dass es in dieser Form nicht mehr gibt, da z.B. die Produktionsanlagen längst veraltet und eigentlich wertlos wären.

Grundsätzlich richtet sich die Länge der Abschreibung nach der „technischen Nutzungsdauer“. Das bedeutet, es soll so lange abgeschrieben werden, wie das Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann. Hierfür wurden die oben bereits erwähnten AfA Tabellen des Bundesfinanzministeriums. In dieser sind die allgemeinsten Wirtschaftsgüter aufgelistet. Das kann natürlich gerade in einer spezialisierten Industrie nicht alles abbilden. Es gibt daher zudem auch für einzelne Industriezweige spezielle branchenbezogene Afa-Tabellen.

Anlagevermögen in der Bilanz

Das Anlagevermögen ist laut §266 HGB auf der linken Seite der Bilanz (Aktiva) abgebildet. Zum Anlagevermögen in der Bilanz zählen die oben genannten Untergliederungen:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Lizenzen, Patente, usw.
  • Sachanlagen: Grundstücke, Fahrzeuge, Maschinen, Geschäftsausstattung, usw.
  • Finanzanlagen: Anleihen, Wertpapiere (keine Sichteinlagen, z.B. Girokonto)

Gerade bei kleinen Betrieben machen die Sachanlagen (Maschinen, Fahrzeuge) häufig einen großen Teil des Betriebsvermögens aus. Somit ist hier eine hohe Anlagenintensität vorhanden.

Anlagenintensität

Die Anlagenintensität beschreibt den Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen eines Unternehmens:

Anlagenintensität = Anlagevermögen / Gesamtvermögen

Eine niedrige Anlagenintensität gibt damit an, dass nur wenig Kapital im Unternehmen fest gebunden ist. Damit sind viele liquide Mittel vorhanden. Eine hohe Anlagenintensität bedeutet, dass viel Kapital im Unternehmen fest in Anlagen gebunden ist.

Eine Beurteilung ist hier stark branchenabhängig. Grundsätzlich gilt aber eine niedrige Anlagenintensität als erstrebenswert.